Sportstättenentwicklungsplan 2030 der Stadt Frohburg
Die Förderung von Sport und Bewegung erhält durch die damit verbundenen vielfältigen Bildungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie gesundheitlichen und sozialen Wirkungen eine wichtige Funktion für die Bevölkerung in einer Kommune. Bedarfsgerechte Sport- und Bewegungsräume spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie sind ein wichtiger „weicher Standortfaktor“ und eine wesentliche infrastrukturelle Voraussetzung für eine ausgewogene und
nachhaltige Kommunalentwicklung. In Paragraph 2 der Sächsischen Gemeindeordnung ist fest verankert, dass Kommunen für das sportliche Wohl ihrer Einwohner die erforderlichen öffentlichen Einrichtungen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu schaffen haben.
2009 hatte der Stadtrat Frohburg der Sportstättenentwicklungsplanung für die Stadt Frohburg mit den damaligen 16 Ortsteilen zugestimmt. Diese Sportstättenentwicklungsplanung war über Jahre hinweg der Leitfaden für das kommunale Handeln zum Erhalt, der Unterhaltung und Entwicklung von Sportstätten in Frohburg. Durch die Eingemeindung der Stadt Kohren-Sahlis nach Frohburg zum 01.01.2018 sowie weiterer für die Sportstättenplanung maßgebender Entwicklungen in den letzten zehn Jahren, war eine Fortschrei
bung der Sportstättenentwicklungsplanung bis 2030 für die Stadt Frohburg erforderlich.