Förderung des Sports
Einführung einer Sportförderrichtlinie ab 2022

In seiner Sitzung am 21.10.2021 hat der Stadtrat die Einführung einer Sportförderrichtlinie mit Inkrafttreten zum 01.01.2022 beschlossen, wodurch Frohburger Vereinen die Möglichkeit einer finanziellen Förderung über drei verschiedene Zuwendungsarten offen steht. Unterschieden wird nach Subjekt-, Projekt- und Maßnahmenförderung, wobei nur letztgenannte aufgrund der einzuhaltenden Fristen bereits für das Jahr 2022 beantragbar ist. Die beiden anderen Förderungen könnten erstmalig erst im Jahr 2023 ausgezahlt werden.

Die Subjektförderung ist eine Pauschalförderung für jedes Vereinsmitglied. Für die Förderhöhe pro Mitglied ist das Alter entscheidend und als Grundlage für die Beantragung dient die jährliche Meldung der Vereine an den Landessportbund. Die Mitgliedschaft beim Landessportbund ist demnach die Grundvoraussetzung. Zusätzlich werden die im Verein tätigen lizenzierten Übungsleiter gefördert.

Die Projektförderung findet für bedeutende Sportveranstaltungen mit überregionalem Bezug Anwendung und wird mit bis zu 500 € gewährt.

Die Maßnahmenförderung fördert investive Maßnahmen für Sportstätten, welche federführend durch die jeweils vor Ort ansässigen Vereine organisiert werden. Investitionen sollen als Mischfinanzierung vorrangig von Land und Verein finanziert werden, während der Anteil der Stadt je nach Einzelfallentscheidung bis zu 30% der Gesamtkosten beträgt.

 

Die Bewilligung von Sportfördermitteln ist eine freiwillige Leistung der Stadt Frohburg, daher besteht seitens der Vereine kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer der genannten Zuwendungen.

 

André Spranger, Sachbearbeiter Sportstätten

 

Sportförderrichtlinie und Antragsformular inkl. Anlagen

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