Kindereinrichtungen

Die Stadt Frohburg ist Träger von insgesamt 10 Kindertageseinrichtungen. Ihre Kinder können in 6 Kindertagesstätten, 3 Kinderhorten und 1 Kinderkrippe betreut werden.
Weiterhin wurden drei Kindertagespflegestellen sowie eine Kindereinrichtung mit Hort in Kooperation mit den Johanniter in die Bedarfsplanung der Stadt Frohburg aufgenommen.
Im Detail finden Sie hier die wichtigsten Informationen, die Kontaktdaten sowie einige Bilder über die einzelnen Kindertagesstätten in Frohburg und den Ortsteilen.
Gute Schulen mit hervorragenden Lern- und Lehrbedingungen in modernen Fachkabinetten bieten die Basis für den Start in die vielfältige Berufswelt.
Das Antragsformular für einen Kinderkrippen- oder Kindergartenplatz finden Sie hier.
Masernschutzgesetz: Wichtige Informationen
Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Danach müssen Eltern für ihre Kinder ab einem Lebensalter von einem Jahr vor der Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachweisen. Für Kinder ab zwei Jahren müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachgewiesen werden, bevor sie in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Hier finden Eltern weitere Informationen rund um das neue Masernschutzgesetz:
- Merkblatt zum Masernschutz für Eltern und Erziehungsberechtigte
- Merkblatt: Masernschutz nachweisen durch Impfausweis oder ärztliches Zeugnis
Häufige Fragen zum Impfen für Eltern und Erziehungsberechtigte können hier nachgelesen werden: