Mit einem Familienpass des Freistaates Sachsen können Familien mit mehreren Kindern verschiedene kulturelle Einrichtungen in Sachsen unentgeltlich besuchen. Dazu liegt ein Merkblatt bereit.

Folgender Personenkreis kann ihn erhalten:

-  Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kinder,

-  Alleinerziehende, mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,

-  Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwer behindertem Kind

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben.

Bei der Antragstellung sind der Personalausweis bzw. der Reisepass und eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder vorzulegen.

Die Berechtigung ist in jedem Kalenderjahr von der Stadtverwaltung neu festzulegen und im Familienpass zu vermerken.

Mit diesem Pass kann der Inhaber, auch mit nur einem im Familienpass eingetragenen Kind, gemeinsam die im Merkblatt aufgeführten Einrichtungen (Museen, Burgen, Schlösser) besuchen.

 

 

 

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