Reisepass
Allgemeines:
Seit dem 01.11.2005 werden die neuen ePässe mit biometrischen Merkmalen ausgestellt. ePass steht für "elektronischer Pass". Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika, die biometrischen Merkmale im ePass sind Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich) und seit dem 01.11.2007 zusätzlich noch Ihre Fingerabdrücke. Wird die Abgabe von Fingerabdrücken verweigert, wird kein Reisepass ausgestellt.
Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Pässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit.
Sie benötigen:
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder
- Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis zusammen mit der Geburtsurkunde (im Original) oder
- Ihren Personalausweis
- ein biometrisches Passbild
- evtl. Einverständniserklärung des zweiten Elternteils
Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen. Wird ein Reisepass für ein Kind ab zehn Jahren beantragt, muss das Kind ebenfalls eigenhändig unterschreiben. Fingerabdrücke müssen ab sechs Jahren im Reisepass gespeichert werden. Seit dem 01.03.2017 gelten folgende Gebühren: Reisepass (ePass) 60,00 Euro, für Personen unter 24 Jahre 37,50 Euro. Die Zusatzgebühr für einen Expresspass beträgt 32,00 Euro, für einen 48 Seiten Pass 22,00 Euro. Die jeweilige Gebühr ist bei der Beantragung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Wichtig:
Durch den Einsatz eines neuen Verfahrens wurde die Bearbeitungszeit für Ausweisdokumente deutlich reduziert. Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. drei bis vier Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern. Die Stadt Frohburg hat hierauf leider keinen Einfluss. In dringenden Fällen gibt es den Expresspass (bei Beantragung vor 12 Uhr garantierte Lieferung in 72 Std).
Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Einwohnermeldeamt der Stadt Frohburg mit.
Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.
Sie können eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen.