Allgemeines:

Alle Deutschen ab 16 Jahren, die in Frohburg ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Personalausweis bei uns beantragen. Generell ist ein Antrag auch früher möglich.
Den Antrag müssen dann die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Einverständniserklärung abzugeben, dass die/der Personensorgeberechtigte der Ausstellung des Personalausweises zustimmt.
Ein Elternteil/Betreuer muss bei der Antragstellung mit anwesend sein.

Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt, müssen Sie dort den Personalausweis beantragen.

Sie benötigen:

  • aktueller Personalausweis (soweit vorhanden)
  • Geburts- und/oder Eheurkunde
  • biometrisches Passbild


Ohne Vorlage der oben genannten Unterlagen ist die Beantragung der Dokumente nicht möglich.

Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 37,00 Euro.
Personalausweise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahrs kosten 22,80 Euro.
Die jeweilige Gebühr ist bei der Beantragung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.


Wichtig:

Weil wir generell Ihre eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Den Personalausweisantrag fertigen wir in Ihrem Beisein an.

Bis 24 Jahre sind Personalausweise jeweils sechs Jahre gültig, weil man davon ausgeht, dass sich Ihr Aussehen bis zum 24. Geburtstag stärker verändert. Ab 24 Jahren werden alle Personalausweise mit einer Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt.

Wie lange es dauert, bis Sie Ihren neuen Ausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit ca. zwei Wochen Bearbeitungsdauer rechnen.



Information zur Ausstellung von Personaldokumenten für Auslandsdeutsche

Stadtverwaltung Frohburg | Markt 13 - 15 | 04654 Frohburg | Telefon: 034348 / 805-0 | Fax: 034348 / 80539 | E-Mail: stadt@Frohburg.de
Stadt Frohburg