Befreiung der Ausweispflicht
Allgemeines:
Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, können wir von der Ausweispflicht befreien.
Sie benötigen:
Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine dritte Person dies hier im Einwohnermeldeamt vornehmen.
Über den Gesundheitszustand der Person ist ein entsprechender Nachweis vom Krankenhaus/ Pflegeheim oder Hausarzt sowie der Personalausweis bzw. Reisepass der zu befreienden Person vorzulegen.