Allgemeines:

Wir heißen Sie als Neubürgerin und Neubürger in Frohburg herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich schnell bei uns wohlfühlen.
Auch wenn Sie innerhalb des Verwaltungsgebietes Frohburg umgezogen sind, müssen Sie sich ummelden.

Sie benötigen:

Ihren Personalausweis und Reisepass (soweit vorhanden), sowie eine aktuelle Wohnungsgeberbestätigung oder bei Bezug von Eigentum eine "Eigenerklärung".
Ziehen mit Ihnen Ihre minderjährigen Kinder zu, dann legen Sie bitte die vorhandenen Ausweise oder Geburtsurkunden im Original ggf. eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gemäß §§ 17 und 22 BMG zur Anmeldung vor.

Wichtig:

Laut Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug an Ihrem neuen Wohnort, also in Frohburg, anmelden. Eine Ummeldung zu einem zukünftigen Datum ist nicht möglich.
Die gebührenfreie Anmeldung müssen Sie persönlich - oder ein von Ihnen Bevollmächtigter - mit allen oben aufgeführten Unterlagen im Einwohnermeldeamt vornehmen.

Stadtverwaltung Frohburg | Markt 13 - 15 | 04654 Frohburg | Telefon: 034348 / 805-0 | Fax: 034348 / 80539 | E-Mail: stadt@Frohburg.de
Stadt Frohburg