Allgemeines:

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in das Ausland verziehen und der Wohnsitz in Frohburg nicht mehr beibehalten werden soll. Wenn Sie einen Nebenwohnsitz aufgeben wollen, müssen Sie die Meldebehörde benachrichtigen, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist. Hierfür ist eine formlose, aber schriftliche Meldung ausreichend.

Abmeldungen sind gebührenfrei.

Bei einem Wegzug aus Frohburg müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen in Ihrer neuen Stadt/Gemeinde anmelden.

Stadtverwaltung Frohburg | Markt 13 - 15 | 04654 Frohburg | Telefon: 034348 / 805-0 | Fax: 034348 / 80539 | E-Mail: stadt@Frohburg.de
Stadt Frohburg