Führungszeugnisse
Allgemeines
Das Führungszeugnis stellt ausschließlich das Bundesamt für Justiz in Bonn für Personen ab dem 14. Lebensjahr aus. Den Antrag auf ein Führungszeugnis können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Frohburg mit einer Wohnung gemeldet sind. Wir füllen Ihren Antrag auf unserer EDV-Anlage aus, wenn Sie persönlich bei uns vorsprechen.
Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht (z. B. per Vollmacht) vertreten lassen. Ausnahme: Eltern können für minderjährige Kinder den Antrag stellen.
Sie können Ihr Führungszeugnis auch online beantragen, sofern Sie einen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen. Über www.bundesjustizamt.de gelangen Sie direkt zur Beantragung. In schwierigen Einzelfällen fragen Sie uns bitte.
Sie benötigen:
Ihren Personalausweis, Reisepass oder ausl. Pass.
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro und muss in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses legen Sie bitte einen schriftlichen Nachweis von der Stelle vor, die dieses Führungszeugnis fordert.
Wichtig:
Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke (N),
- erweitert, für private Zwecke (NE),
- zur Vorlage bei einer Behörde (O) und
- erweitert, zur Vorlage bei einer Behörde (OE); hier ist die Anschrift der Behörde vorzulegen.
Denken Sie daran, das für Sie richtige Führungszeugnis zu beantragen.
Das Führungszeugnis (N) wird Ihnen direkt nach Hause und das andere (O) direkt zur Behörde gesandt. (Bearbeitungszeit liegt zwischen 10 und 14 Tagen.)