Im Landkreis Leipzig ist die selbstständige Anmeldung durch den Einwohner an die Abfallentsorgung notwendig. Gemäß § 24 (1) i.V.m. § 6 der aktuellen Abfallwirtschaftsatzung des Landkreises Leipzig ist der Bürger verpflichtet spätestens drei Wochen vor der erstmaligen Inanspruchnahme sich unaufgefordert schriftlich bei der KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH anzumelden.

Gleiches gilt bei der Abmeldung des Bürgers in Ihrer Gemeinde. Auch wesentliche Umstände wie Veränderung der Haushaltsgröße sowie Veränderungen zur Art und Umfang der Abfälle sind innerhalb drei Wochen nach deren Eintritt schriftlich unter Beifügung beweiskräftiger Unterlagen mitzuteilen.

 

Nähere Informationen unter: 

KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH
Am Westufer 3

04463 Großpösna OT Störmthal

Tel: 034299 7060 81

E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kell-gmbh.de

Website: www.kell-gmbh.de

 

 

Stadtverwaltung Frohburg | Markt 13 - 15 | 04654 Frohburg | Telefon: 034348 / 805-0 | Fax: 034348 / 80539 | E-Mail: stadt@Frohburg.de
Stadt Frohburg