Finanzverwaltung - Kämmerei
Die Stadt Frohburg ist nicht für die neue Grundsteuererkläung zuständig!
Aktuell erreichen die Stadtverwaltung Frohburg zahlreiche Anfragen zur Grundsteuerreform und der in diesem Zusammenhang angekündigten Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung ab Juli 2022.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es sich im Rahmen der Grundsteuerreform um eine Steuererklärung zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden handelt. Wie bei der Einkommensteuererklärung ist daher nicht die Stadt, sondern das Finanzamt Grimma zuständig. Die Stadtverwaltung ist nicht direkt an dem Verfahren der Neubewertung im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 beteiligt und hat keinen Zugriff auf die entsprechenden Daten.
Aufgrund der Grundsteuerreform ist jeder Eigentümer eines Grundstückes verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Vom 01. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen Sie die Feststellungserklärung digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Dies ist möglich über das Online Portal ELSTER (www.elster.de). Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Andernfalls können Sie das Benutzerkonto bereits jetzt unter www.elster.de beantragen.
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 01. Januar 2025 ist dann der neu vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden.
Das Finanzamt Grimma hat bei Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform eine kostenlose Hotline eingerichtet: 03437 940 5900.
Kassenöffnungszeiten in der Stadtverwaltung
Für die Barkasse der Stadtverwaltung Frohburg gelten folgende Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00/13:00 - 18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 09:00 - 12:00/13:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 11:00 Uhr
Sie finden die Barkasse wie gewohnt in der Kämmerei im Zimmer 1.19. Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Öffnungszeiten kein Barzahlungsverkehr erfolgen kann. Ich bitte um Berücksichtigung und Ihr Verständnis.
Eine Bitte an alle Einzahler
Die Stadtverwaltung Frohburg stellte zum 01.01.2016 im Zahlungsverkehr auf maschinelle Auszugsverbuchung um.
In diesem Zusammenhang bitten wir alle Bürger, die Überweisungen an die Stadtverwaltung Frohburg tätigen, im Verwendungszweck stets Ihr Kassenzeichen anzugeben.
Nur so kann eine problemlose Zuordnung Ihrer Zahlung erfolgen.
Sie finden Ihr jeweiliges Kassenzeichen auf Ihren Rechnungen und Bescheiden, z. B.

Wir bitten alle Einzahler auch bei der Einrichtung von Daueraufträgen unbedingt auf die Angabe des Kassenzeichens zu achten bzw. bereits eingerichtete Daueraufträge diesbezüglich zu überprüfen.
Alternativ können Sie gern von dem Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch machen. Das entsprechende Formular finden Sie in der Rubrik Formulare oder in der Stadtverwaltung Frohburg vor Ort.
Gern steht Ihnen unsere Mitarbeiterin der Abt. Finanzverwaltung für Fragen und Änderungswünsche zur Verfügung.
Frau Nitzbon 034348 805-21 n.nitzbon@frohburg.de
Altes Rathaus, Bereich Kämmerei, EG, Zi. 1.19