Stadtwappen von Frohburg

Wie sieht das Wappen aus? Wer darf es nutzen?
Das erste Stadtsiegel von Frohburg stammt aus dem 14. Jahrhundert. Das zweite Wappen als eines der ältesten bekannten Wappen von Frohburg entstammt dem Siegelabdruck auf einem Aktenstück von 1771. Es zeigt zwei Türme über einer gezinnten Stadtmauer mit Tor sowie zwei Laubbäume. Die zwei Türme versinnbildlichen die beiden Lehnsbereiche, das Burglehn und das Schlosslehn. Eine Stadtmauer besaß Frohburg nicht. Die Darstellung im Wappen hat vermutlich symbolische Bedeutung. Dieses Wappen hängt an der Decke im Ratssaal. 1899 wurde das Stadttor zu einem Torturm umgewandelt und die Bäume weggelassen.
Die Stadt Frohburg führt in ihrem Schriftverkehr und der Öffentlichkeitsarbeit das nebenstehende Wappen im Halbrund-Schild. "In Schwarz auf drei flachen grünen Hügeln eine gezinnte silberne Mauer mit rotbedachtem, silbernem Torhaus, offenem Tor und hochgezogenem, goldenem Fallgatter, auf dem Dach des Torhauses silberner Dachreiter mit rotem Spitzdach und goldenem Knauf; hinter der Mauer hervorkommend aus dem vorderen Schildrand eine gezinnte silberne Burg mit eckigem Turm." - Aus dieser Wappenbeschreibung leiten sich gleichfalls die Stadtfarben ab, wonach die Stadt Silber (Weiß) oben und Schwarz unten als Fahnenstreifen zu führen hat.
Um 1900 wurde die Wappenzeichnung in einer Schildform im Stil der Frührenaissance gewünscht und genehmigt. Die oben gezeigte Ausführung im Halbrund-Schild entspricht den Anforderungen der Heraldik an ein modernes Kommunalwappen und wird ungefähr seit 1928 verwendet. Kommunale Wappen sind ein Wahrzeichen der Verbundenheit der Gemeinde mit ihrer geschichtlichen Vergangenheit und zugleich Ausdruck des gemeindlichen Zusammenlebens. Des Weiteren kommt in dem Recht einer Gemeinde ein Wappen zu führen, ihre Sonderstellung als Hoheitsträger zum Ausdruck. Die Nutzung des Wappens ist damit auch der Stadt Frohburg vorbehalten. Sofern Vereine, Interessengemeinschaften, Unternehmen etc. das Frohburger Wappen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwenden wollen, ist dies vorher bei der Stadtverwaltung schriftlich unter Angabe des genauen Verwendungszwecks zu beantragen. Für die diesbezügliche Genehmigung fallen nach der aktuell gültigen Verwaltungskostensatzung der Stadt vom 25.06.2004 Verwaltungsgebühren an. Gleiches gilt für die Wappen der Ortsteile der Stadt Frohburg.
Formlose Anträge und Rückfragen bitte an die Sachbearbeiterin:
Frau Busch Tel. 034348 805-15 oder c.busch@frohburg.de