Winterdienst 2022/2023

Organisation des Winterdienstes: Der Winterdienst wird im Zeitraum von November bis März aus­ge­führt. Wie bereits in den vergangenen Jahren wird nach einem Dringlichkeitsplan vorgegangen. Als erstes werden Hauptverkehrsstraßen und gefährliche Verkehrswege geräumt und gestreut. Beson­dere Beachtung müssen die Straßen finden, auf denen sich der öffentliche Nahverkehr bewegt. In die­sem Winter unterteilt sich der Winterdienst in zwei Bereiche. In der Stadt Frohburg und den bis­he­rigen Ortsteilen wird der Winterdienst weiterhin durch die MSW GmbH durchgeführt. In den ehemaligen Kohrener Ortsteilen sorgt die Firma ST GrünBau GmbH Leipzig für freie Straßen.

Gehwege werden parallel zum Straßenwinterdienst geräumt und gestreut. Insgesamt werden ca. 130 km Straßennetz der Stadtverwaltung Frohburg winterdienstlich betreut. Im Stadtgebiet und den Orts­teilen stehen an gefährlichen Stellen insgesamt 42 Streugutbehälter zur Verfügung. Bus­hal­te­stellen und Containerplätzen werden teilweise von Hand geräumt.

Bitte beachten: Bei Schneefall wird zunächst ausschließlich geräumt; es ist dabei nicht in jedem Fall zu erwarten, dass die Straßen und Wege völlig schnee­frei sind. Hintergrund ist, dass Straßen und Randbepflanzungen von un­nötiger Salzbelastung verschont bleiben sollen und natürlich spielen auch hier wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. Streu- und Taumittel kommen bei Glatt­eisbildung zum Einsatz.

Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass sich der Umfang der Streupflicht der Kommune nicht auf die völlige Befreiung der Straßen und Wege von Schnee und Eis erstreckt. Mit Rücksicht auf die Beschaffenheit des Untergrundes und auf die Technik sowie mit einem wirt­schaftlich und umweltrechtlich sinnvollen Einsatz von Streugut soll eine Befahrbarkeit der Straßen ge­sichert werden. Eine erhöhte Vorsicht des Nutzers und gegenseitige Rücksichtnahme bei winterlichen Straßenverhältnissen spielt eine maßgebliche Rolle. Trotz aller Bemühungen kann der Winterdienst nicht gleichzeitig überall sein. Der sicherste Schutz vor unliebsamen Überraschungen ist erhöhte Vorsicht! Kalkulieren Sie mög­lichst ausreichend Zeit für Ihre Wege ein. Passen Sie bitte Ihre Fahrweise an die Witterungs­ver­hält­nisse an oder benutzen Sie, wenn möglich, öffentliche Verkehrsmittel.

Eine Bitte an Sie: Um einen reibungslosen Ablauf des Winterdienstes zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fahr­zeuge nicht an Engstellen zu parken. Das Winterdienstfahrzeug muss die Straße passieren kön­nen! Ebenso sollten keine Hindernisse auf Straßen und Wegen platziert werden (z. B. Mülltonnen), die die Durchfahrt der Fahrzeuge erschweren.

Winter auf Kinderspielplätzen: Die Spielplätze unserer Stadt sind nach den aktuellen Sicherheits­stan­dards gebaut und werden regelmäßig kontrolliert. Es ist jeder Nutzer bzw. die Begleitperson der Kin­der angehalten einzuschätzen, ob der Spielplatz im Moment der Nutzung sicher ist. Das heißt, bei Glätte auf Spielgeräten und gefrorenem Fallschutz sollte der Spielplatzbesuch verschoben werden, bis die winterlichen Verhältnisse vorüber sind. Auf Spielplätzen findet kein Winterdienst statt.

Anliegerpflichten: Wir verweisen an dieser Stelle auch auf die Pflichten der Anlieger, die in der Straßen­reinigungssatzung der Stadt Frohburg und der Stadt Kohren-Sahlis geregelt sind.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Wohin mit dem Schnee bei Anliegerpflichten?

Zunächst ist der Schnee außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zu lagern. Ist das nicht möglich, darf unter Umständen Schnee auf Verkehrsflächen abgelagert werden, ohne dass der Verkehr auf Geh­wegen und Straßen behindert wird.

Der Räumdienst hat den Schnee von der Straße wieder auf den geräumten Gehweg geschoben, was nun?

Der Räumdienst kann nur zur Seite schieben. Bei einigen Straßen und erhöhtem Schneeaufkommen ist das leider nicht zu vermeiden. Der Dienstleister ist angewiesen, bedacht und umsichtig zu han­deln. Die Beseitigung des durch den Räumvorgang an den Gehwegen entste­hen­den Schneewalls ist Aufgabe der Anlieger; auch bei mehrfachen Räumungen.

Warum ist meine Einfahrt zugeschoben?

Trotz aller Rücksicht ist es nicht zu vermeiden, dass vor privaten Einfahrten beim Schnee schieben mit dem Räumfahrzeug ein Schneewall entsteht. Die Straßen werden durchgängig geschoben, wobei der Dienstleister mit angemessener Geschwindigkeit fahren muss. Der Straßenabschnitt vor der jeweiligen Einfahrt muss natürlich auch beräumt werden und dabei wird der Schnee zur Seite geschoben. Entsprechend der Satzung ist es Sache des Anliegers den entstandenen Schneewall zu beseitigen.

Wieso fährt das Räumfahrzeug mit „Schild oben“ durch meine Straße?

Dafür kann es mehrere Erklärungen geben:

-       bei festgefrorenem Schnee oder Eis ist eine Räumung nicht möglich

-       Technischer Defekt am Fahrzeug

-       das Räumfahrzeug ist nicht im Auftrag der Stadtverwaltung unterwegs bzw. handelt es sich um ein Fahrzeug der Straßenmeisterei oder eines anderen Unternehmens

Warum werden einige Wege und Straßen nicht geschoben?

Das Straßen- und Wegenetz wird im Rahmen der Leistungsfähigkeit geräumt und gestreut auf Fahr­bah­nen in der geschlossenen Ortslage, deren Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit nachgewiesen ist. Art und Bedeutung des Verkehrsweges sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie eine eventuell vor­liegende Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs. Der Winterdienst ist eine Ver­kehrssicherungspflicht, die im Sinne der Allgemeinheit ausgeführt wird und begründet keine Ansprüche Einzelner auf die Durchführung.

Ebenso können beengte Platzverhältnisse Grund dafür sein, dass das Räum­fahr­zeug nicht in eine Straße fahren kann. Wenn keine Wendemöglichkeit be­steht und kein Platz für die Schneelagerung bleibt, ist die Befahrung der Stichstraße nicht möglich. Hier sind die Anlieger gefragt, die ihrer Pflicht laut Satzung nachkommen müssen.

Schmale Anliegerstraßen, Sackstraßen, Landwirtschaftswege ohne besondere öffentliche Verkehrsbedeutung und Verbindungswege ohne Verkehrsbedeutung sind nicht im Auftrag der Dienstleister enthalten. Wir bitten Sie diesen Sachverhalt zu beachten, um Nachfragen und Beschwerden vorzubeugen.

Tipps für Ihren Winterdienst

-       informieren Sie sich rechtzeitig, ob die Straße, in der Sie wohnen, geräumt und gestreut wird

-       kümmern Sie sich rechtzeitig um Streumaterial und Räumgeräte

-       wenn Sie verhindert sind, beauftragen Sie eine Ersatzperson oder eine Firma mit der Anlieger­pflicht zum Winterdienst

-       Schnee und Eis von privaten Grundstücken dürfen nicht auf öffentlichen Flächen abgelagert wer­den

-       für das Schmelzwasser sind Straßeneinläufe freizulegen/freizuhalten

Gesetzliche Grundlagen für den Winterdienst

Grundlage des Handelns ist das Sächsische Straßengesetz § 51 und die Satzung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung bei Schnee- und Eisglätte der Stadt Frohburg und der Stadt Kohren-Sahlis.

Ilka Taubert

Bau- und Ordnungsamt

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