Winterdienst 2022/2023
Organisation des Winterdienstes: Der Winterdienst wird im Zeitraum von November bis März ausgeführt. Wie bereits in den vergangenen Jahren wird nach einem Dringlichkeitsplan vorgegangen. Als erstes werden Hauptverkehrsstraßen und gefährliche Verkehrswege geräumt und gestreut. Besondere Beachtung müssen die Straßen finden, auf denen sich der öffentliche Nahverkehr bewegt. In diesem Winter unterteilt sich der Winterdienst in zwei Bereiche. In der Stadt Frohburg und den bisherigen Ortsteilen wird der Winterdienst weiterhin durch die MSW GmbH durchgeführt. In den ehemaligen Kohrener Ortsteilen sorgt die Firma ST GrünBau GmbH Leipzig für freie Straßen.
Gehwege werden parallel zum Straßenwinterdienst geräumt und gestreut. Insgesamt werden ca. 130 km Straßennetz der Stadtverwaltung Frohburg winterdienstlich betreut. Im Stadtgebiet und den Ortsteilen stehen an gefährlichen Stellen insgesamt 42 Streugutbehälter zur Verfügung. Bushaltestellen und Containerplätzen werden teilweise von Hand geräumt.
Bitte beachten: Bei Schneefall wird zunächst ausschließlich geräumt; es ist dabei nicht in jedem Fall zu erwarten, dass die Straßen und Wege völlig schneefrei sind. Hintergrund ist, dass Straßen und Randbepflanzungen von unnötiger Salzbelastung verschont bleiben sollen und natürlich spielen auch hier wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. Streu- und Taumittel kommen bei Glatteisbildung zum Einsatz.
Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass sich der Umfang der Streupflicht der Kommune nicht auf die völlige Befreiung der Straßen und Wege von Schnee und Eis erstreckt. Mit Rücksicht auf die Beschaffenheit des Untergrundes und auf die Technik sowie mit einem wirtschaftlich und umweltrechtlich sinnvollen Einsatz von Streugut soll eine Befahrbarkeit der Straßen gesichert werden. Eine erhöhte Vorsicht des Nutzers und gegenseitige Rücksichtnahme bei winterlichen Straßenverhältnissen spielt eine maßgebliche Rolle. Trotz aller Bemühungen kann der Winterdienst nicht gleichzeitig überall sein. Der sicherste Schutz vor unliebsamen Überraschungen ist erhöhte Vorsicht! Kalkulieren Sie möglichst ausreichend Zeit für Ihre Wege ein. Passen Sie bitte Ihre Fahrweise an die Witterungsverhältnisse an oder benutzen Sie, wenn möglich, öffentliche Verkehrsmittel.
Eine Bitte an Sie: Um einen reibungslosen Ablauf des Winterdienstes zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fahrzeuge nicht an Engstellen zu parken. Das Winterdienstfahrzeug muss die Straße passieren können! Ebenso sollten keine Hindernisse auf Straßen und Wegen platziert werden (z. B. Mülltonnen), die die Durchfahrt der Fahrzeuge erschweren.
Winter auf Kinderspielplätzen: Die Spielplätze unserer Stadt sind nach den aktuellen Sicherheitsstandards gebaut und werden regelmäßig kontrolliert. Es ist jeder Nutzer bzw. die Begleitperson der Kinder angehalten einzuschätzen, ob der Spielplatz im Moment der Nutzung sicher ist. Das heißt, bei Glätte auf Spielgeräten und gefrorenem Fallschutz sollte der Spielplatzbesuch verschoben werden, bis die winterlichen Verhältnisse vorüber sind. Auf Spielplätzen findet kein Winterdienst statt.
Anliegerpflichten: Wir verweisen an dieser Stelle auch auf die Pflichten der Anlieger, die in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frohburg und der Stadt Kohren-Sahlis geregelt sind.
Häufige Fragen zum Winterdienst
Wohin mit dem Schnee bei Anliegerpflichten?
Zunächst ist der Schnee außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zu lagern. Ist das nicht möglich, darf unter Umständen Schnee auf Verkehrsflächen abgelagert werden, ohne dass der Verkehr auf Gehwegen und Straßen behindert wird.
Der Räumdienst hat den Schnee von der Straße wieder auf den geräumten Gehweg geschoben, was nun?
Der Räumdienst kann nur zur Seite schieben. Bei einigen Straßen und erhöhtem Schneeaufkommen ist das leider nicht zu vermeiden. Der Dienstleister ist angewiesen, bedacht und umsichtig zu handeln. Die Beseitigung des durch den Räumvorgang an den Gehwegen entstehenden Schneewalls ist Aufgabe der Anlieger; auch bei mehrfachen Räumungen.
Warum ist meine Einfahrt zugeschoben?
Trotz aller Rücksicht ist es nicht zu vermeiden, dass vor privaten Einfahrten beim Schnee schieben mit dem Räumfahrzeug ein Schneewall entsteht. Die Straßen werden durchgängig geschoben, wobei der Dienstleister mit angemessener Geschwindigkeit fahren muss. Der Straßenabschnitt vor der jeweiligen Einfahrt muss natürlich auch beräumt werden und dabei wird der Schnee zur Seite geschoben. Entsprechend der Satzung ist es Sache des Anliegers den entstandenen Schneewall zu beseitigen.
Wieso fährt das Räumfahrzeug mit „Schild oben“ durch meine Straße?
Dafür kann es mehrere Erklärungen geben:
- bei festgefrorenem Schnee oder Eis ist eine Räumung nicht möglich
- Technischer Defekt am Fahrzeug
- das Räumfahrzeug ist nicht im Auftrag der Stadtverwaltung unterwegs bzw. handelt es sich um ein Fahrzeug der Straßenmeisterei oder eines anderen Unternehmens
Warum werden einige Wege und Straßen nicht geschoben?
Das Straßen- und Wegenetz wird im Rahmen der Leistungsfähigkeit geräumt und gestreut auf Fahrbahnen in der geschlossenen Ortslage, deren Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit nachgewiesen ist. Art und Bedeutung des Verkehrsweges sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie eine eventuell vorliegende Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs. Der Winterdienst ist eine Verkehrssicherungspflicht, die im Sinne der Allgemeinheit ausgeführt wird und begründet keine Ansprüche Einzelner auf die Durchführung.
Ebenso können beengte Platzverhältnisse Grund dafür sein, dass das Räumfahrzeug nicht in eine Straße fahren kann. Wenn keine Wendemöglichkeit besteht und kein Platz für die Schneelagerung bleibt, ist die Befahrung der Stichstraße nicht möglich. Hier sind die Anlieger gefragt, die ihrer Pflicht laut Satzung nachkommen müssen.
Schmale Anliegerstraßen, Sackstraßen, Landwirtschaftswege ohne besondere öffentliche Verkehrsbedeutung und Verbindungswege ohne Verkehrsbedeutung sind nicht im Auftrag der Dienstleister enthalten. Wir bitten Sie diesen Sachverhalt zu beachten, um Nachfragen und Beschwerden vorzubeugen.
Tipps für Ihren Winterdienst
- informieren Sie sich rechtzeitig, ob die Straße, in der Sie wohnen, geräumt und gestreut wird
- kümmern Sie sich rechtzeitig um Streumaterial und Räumgeräte
- wenn Sie verhindert sind, beauftragen Sie eine Ersatzperson oder eine Firma mit der Anliegerpflicht zum Winterdienst
- Schnee und Eis von privaten Grundstücken dürfen nicht auf öffentlichen Flächen abgelagert werden
- für das Schmelzwasser sind Straßeneinläufe freizulegen/freizuhalten
Gesetzliche Grundlagen für den Winterdienst
Grundlage des Handelns ist das Sächsische Straßengesetz § 51 und die Satzung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung bei Schnee- und Eisglätte der Stadt Frohburg und der Stadt Kohren-Sahlis.
Ilka Taubert
Bau- und Ordnungsamt