Hier finden Sie die wichtigsten Antragsformulare aus dem Bereich der Kindertagesstätten und Schulen.

Für Rückfragen steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin gern zur Verfügung.

Frau Taubert                     034348 805-34 m.taubert@frohburg.de

Frau Lepke                        034348 805-70  n.lepke@frohburg.de

 

 



Masernschutzgesetz: Wichtige Informationen

Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Danach müssen Eltern für ihre Kinder ab einem Lebensalter von einem Jahr vor der Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachweisen. Für Kinder ab zwei Jahren müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachgewiesen werden, bevor sie in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Hier finden Eltern weitere Informationen rund um das neue Masernschutzgesetz:

 

Häufige Fragen zum Impfen für Eltern und Erziehungsberechtigte können hier nachgelesen werden:

Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.masernschutz.de

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