CORONA-Virus: Aktuelle Informationen
Neuigkeiten für das Gemeindegebiet Frohburg
Neue Corona-Schutz-Verordnung vom 29.03.2021
mit Gültigkeit bis zum 28.04.2021
Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, positiv Getestete und Verdachtspersonen vom LK Leipzig 08.03.2021
Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Landkreis Leipzig vom 08.04.2021
Allgemeinverfügung Landkreis Leipzig zur Lockerung von Schutzmaßnahmen vom 08.04.2021
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO vom 29.03.2021
Orientierungsplan zur Corona-Schutz-Verordnung vom 29.03.2021
https://www.landkreisleipzig.de/pressemeldungen.html?pm_id=4564Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung vom 30.03.2021
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Die Zahl der Infektionen in unserem Landkreis ändert sich tagaktuell mehrfach.
Bitte informieren Sie sich daher direkt auf der Seite des Landkreises Leipzig.
Weitere Informationen: www.coronavirus.sachsen.de ("Amtliche Bekanntmachungen")
Medienausleihe in der Stadtbibliothek Frohburg
Die Stadtbibliothek ist weiterhin nur für die Medienausleihe geöffnet. Die Medien können ausgeliehen und wieder zurückgebracht werden. Die Medienausleihe kann durch die Hygienebestimmungen nur noch über ein Fenster an der Eingangsseite erfolgen. Sonstige Angebote wie Internetrecherche an den PCs, Buchverkäufe, Lesungen etc. gehören nicht zur Medienausleihe und finden demnach nicht statt. Alle Medien können telefonisch oder per Mail bei den Bibliotheksmitarbeitern vorbestellt werden. Sie liegen dann für den vereinbarten Abholtermin zur Fensterübergabe bereit. Damit einhergehend hat die Bibliothek an langen Öffnungstagen bis 17.00 Uhr geöffnet (ausgenommen dienstags bis 18.00 Uhr).
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Informationen für Zahlungspflichtige
Nach § 19 Abs. 3 Satz 3 Gewerbesteuergesetz kann das Finanzamt für den laufenden Erhebungszeitraum die Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen veranlassen.
„Vor diesem Hintergrund können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. März 2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen.“
Siehe dazu „Ergänzung des BMF-Schreibens vom 19.03.2020 - IV A 3 - S 0336/19/10007:002 - (BStBl 1 S. 262 vom 22.12.2020)"
Die Anträge hierzu sind bitte direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Eine Weiterleitung der Anträge durch die Stadtverwaltung Frohburg ist nicht vorgesehen.
Stundung von Forderungen
Die Stadt Frohburg gewährt zudem im Rahmen der Auswirkungen des Coronasvirus auf Gewerbetreibende und Bürger der Stadt Frohburg, die nicht bereits am 31.12.2019 in Zahlungsschwierigkeiten waren, auf Antrag die zinslose Stundung von
- Steuerforderungen (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer),
- Mieten und Pachten,
die vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2021 fällig werden. Die Stundungen werden längstens bis 30.06.2021 gewährt.
D. h. die Zahlungsfrist der gesamten Forderung verlängert sich.
Dem Zahlungspflichtigen steht es dabei frei, Ratenzahlungen zu leisten.
Der Antrag ist zwingend bis zum 31.03.2021 einzureichen.
Das Formular dazu finden Sie hier
Bitte achten Sie darauf, wenn mehrere Schuldner gesamtschuldnerisch haften, die Unterschriften aller Schuldner auf dem Antrag einzureichen.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Schilaske unter 034348 805-59 sowie unter e.schilaske@frohburg.de gern zur Verfügung.
Für die Stundung von Mietforderungen, die durch die Hausverwaltung Gerhardt verwaltet werden, wenden Sie sich bitte selbst an Ihren Ansprechpartner der Hausverwaltung.