CORONA-Virus: Aktuelle Informationen
Informationen für Eltern zur Schul- und Kita-Öffnung
Neue Corona-Schutz-Verordnung vom 05.03.2021
mit Gültigkeit bis zum 31.03.2021
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO vom 05.03.2021
Medienservice: Neue Regelungen auf einen Blick
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Die Zahl der Infektionen in unserem Landkreis ändert sich tagaktuell mehrfach.
Bitte informieren Sie sich daher direkt auf der Seite des Landkreises Leipzig.
Weitere Informationen: www.coronavirus.sachsen.de ("Amtliche Bekanntmachungen")
Neuigkeiten für das Gemeindegebiet Frohburg
Kein Zutritt mehr in die Stadtbibliothek Frohburg
Durch die neuen Corona-Schutzmaßnahmen gibt es für die Stadtbibliothek seit dem 10.12.2020 keinen Zutritt mehr. Es besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Terminvereinbarung, die Medienausgabe über das 3. Fenster im Eingangsbereich zu tätigen. Die Leser können die Bibliothek über das Telefon 034348 51037 oder per Mail stadtbibliothek_frohburg@t-online.de erreichen und ihre Bestellwünsche äußern. Die Mitarbeiterinnen legen dann zur vereinbarten Zeit die Medien am Fenster zur Abholung bereit, späteste Abholzeit ist an den langen Öffnungstagen 17.00 Uhr.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Informationen für Zahlungspflichtige
Nach § 19 Abs. 3 Satz 3 Gewerbesteuergesetz kann das Finanzamt für den laufenden Erhebungszeitraum die Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen veranlassen.
„Vor diesem Hintergrund können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. März 2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen.“
Siehe dazu „Ergänzung des BMF-Schreibens vom 19.03.2020 - IV A 3 - S 0336/19/10007:002 - (BStBl 1 S. 262 vom 22.12.2020)"
Die Anträge hierzu sind bitte direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Eine Weiterleitung der Anträge durch die Stadtverwaltung Frohburg ist nicht vorgesehen.
Stundung von Forderungen
Die Stadt Frohburg gewährt zudem im Rahmen der Auswirkungen des Coronasvirus auf Gewerbetreibende und Bürger der Stadt Frohburg, die nicht bereits am 31.12.2019 in Zahlungsschwierigkeiten waren, auf Antrag die zinslose Stundung von
- Steuerforderungen (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer),
- Mieten und Pachten,
die vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2021 fällig werden. Die Stundungen werden längstens bis 30.06.2021 gewährt.
D. h. die Zahlungsfrist der gesamten Forderung verlängert sich.
Dem Zahlungspflichtigen steht es dabei frei, Ratenzahlungen zu leisten.
Der Antrag ist zwingend bis zum 31.03.2021 einzureichen.
Das Formular dazu finden Sie hier
Bitte achten Sie darauf, wenn mehrere Schuldner gesamtschuldnerisch haften, die Unterschriften aller Schuldner auf dem Antrag einzureichen.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Schilaske unter 034348 805-59 sowie unter e.schilaske@frohburg.de gern zur Verfügung.
Für die Stundung von Mietforderungen, die durch die Hausverwaltung Gerhardt verwaltet werden, wenden Sie sich bitte selbst an Ihren Ansprechpartner der Hausverwaltung.