Tag der Städtebauförderung am 09.05.2015
Stadtumbau Ost - Allgemeine Informationen

Das Hauptziel des Stadtumbaus besteht in der Verbesserung der städtischen Lebensbedingungen in den Bereichen Wohnen, Nachbarschaft und wirtschaftlicher Lage. Gleichzeitig sollen die Zukunftsfähigkeit der Stadt Frohburg sowie die Funktionsfähigkeit des Wohnungsmarktes gesichert werden. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept wurde 2002 erarbeitet und beschlossen und 2007 fortgeschrieben. 2002 wurde das Förderprogramm „Stadtumbau-Ost“ als Bund-Länder-Programm aufgelegt und Frohburg in die beiden Programmteile Aufwertung und Rückbau aufgenommen. Das Fördergebiet hat eine Größe von 69,90 ha.
Mit Aufnahme der Stadt Frohburg in das Förderprogramm erweiterte sich der Aufgabenbereich der DSK, die als treuhänderischer Sanierungsträger bereits seit 1995 mit der Durchführung der städtebaulichen Sanierung „Ortskern“ betraut ist, auf das neue Fördergebiet.
Die DSK wurde mit der Vorbereitung, Durchführung sowie Fördermittelbeantragung und -abrechnung gegenüber der Bewilligungsstelle für die Einzelmaßnahmen beauftragt. Die Aufgaben wurden in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung bearbeitet. Der Abschluss der Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich Ende Mai 2015 sein.
Ergebnisse der Stadtumbaumaßnahme sind die Stärkung und Verbesserung der Gemeinbedarfs-einrichtungen für Schule und Kinderbetreuung. So erfolgte die Sanierung von Grund- und Mittelschule, der Kita Spatzennest, die Einrichtung eines Schulhorts und der Neubau eines Horts. Der Bau und die Gestaltung eines Mehrgenerationenspielplatzes und einer Spiel-, Sport- und Freizeitfläche verbesserten das Freizeitangebot im Fördergebiet. Die Herstellung und Änderung mehrerer Erschließungsanlagen verbesserten die Erschließungsanlagen im Gebiet. Der Rückbau von Wohngebäuden erfolgte nur partiell. Im Zeitraum 2002 bis 2009 wurden insgesamt 30 Wohneinheiten zurückgebaut.
Die Realisierung der einzelnen Maßnahmen des Stadtumbaus in Frohburg im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost sind vor dem Hintergrund des bereits seit 1995 in der Durchführung befindlichen Sanierungsmaßnahme „Ortskern“, als ausgewogene Mischung der Bereiche Rückbau und Aufwertung erfolgt.
Finanzierung Bund, Land und Stadt
Seit 12 Jahren wurden zahlreiche Einzelmaßnahmen unter Einsatz von öffentlichen Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“ durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt 5.166 T€ Fördermittel sind bisher im Gebiet für Einzelmaßnahmen eingesetzt worden, wovon 3.444 T€ (2/3) aus Mitteln des Bundes und des Landes bereitgestellt wurden. Die Stadt Frohburg hat für die notwendige Anteilsfinanzierung (ein Drittel) Eigenmittel in Höhe von 1.722 T€ und zusätzliche Eigenmittel für nicht förderfähige Kosten bereitgestellt.
Um die Finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern zu sichern wurde jährlich ein entsprechender Fortsetzungsantrag bei der Bewilligungsstelle eingereicht. Darin wurden bisherige Fortschritte und Ergebnisse der Maßnahmen erläutert sowie zugehörige Kosten- und Finanzierungsübersichten offen gelegt. Die laufenden und auch kommenden Maßnahmen wurden graphisch und textlich dargestellt und der für die Umsetzung notwendige Fördermittelbedarf ermittelt und beantragt.
Die bewilligten Mittel wurden jährlich als Kassenmittel vom Fördermittelgeber zur Verfügung gestellt. Die Stadt hat diese Fördermittel mittels Auszahlungsanträgen bei der Bewilligungsstelle abgerufen und mit Ausgaben nachgewiesen.
Der Großteil der Fördermittel wurde für Baumaßnahmen für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen und Ordnungsmaßnahmen eingesetzt. Diese Investitionen zur Aufwertung der Stadt führten auch zu vielen privaten Investitionen an den Wohn- und Geschäftshäusern in privatem Eigentum. Neben den Fördermitteln des Programms Stadtumbau-Ost wurden für die Baumaßnahmen auch private Mittel, zinsgestützte Darlehen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingesetzt.
Die vereinzelten Rückbaumaßnahmen im Programmteil Rückbau Wohngebäude wurden im Zeitraum 2002 bis 2009 mit 123 T€ durch Bund und Land ohne kommunalen Eigenanteil gefördert.